Unwetterschäden am Fahrzeug: Wer zahlt?

Die Launen des Wetters haben in jeder Jahreszeit ihre ganz besonderen Ausprägungen und stellen Autofahrer vor entsprechende Herausforderungen. Aber nicht jeder Schadenfall lässt sich durch Fahrkünste verhindern. Wenn über Nacht ein Sommergewitter aufzieht, dass von entsprechend heftigen Stürmen begleitet wird, kann es schon einmal vorkommen, dass ein Baum den Halt verliert und sich anschließend über geparkte Autos verteilt.


Unwetterschäden am Fahrzeug - wer zahlt wann?

Auch wenn die meisten Blechschäden an Fahrzeugen im Winter registriert werden, so ist auch der Sommer nicht ganz ohne Gefahren für die Karosserie. Gerade nach einer lang anhaltenden Hitzeperiode können sich Sommergewitter besonders heftig entladen und haben dabei nicht selten Sturm und Hagel mit im Gepäck. Es reicht manchmal schon aus, zur falschen Zeit unter dem falschen Baum zu parken, um nach einem solchen Unwetter mit erheblichen Schäden rechnen zu müssen.

Es kann aber auch vorkommen, dass die Kfz-Versicherung gar nicht herangezogen werden muss. Ist ein im Zuge eines Unwetters nachweislich morscher Baum auf ein geparktes Fahrzeug gestürzt, dann muss der Besitzer dieses Baumes oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Nur wenn gesunde Bäume den entfesselten Kräften der Natur nicht mehr standhalten, gilt dies als höhere Gewalt und fällt damit in den Wirkungsbereich der Kfz-Versicherungen.


Optimal abgesichert mit Vollkaskoversicherung

Wer kommt nun für so einen Schaden auf? Auf der sicheren Seite können sich all jene Fahrzeughalter sehen, die für ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Bei Unwetterschäden kommt diese immer für die entstandenen Schäden auf. Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss diese natürlich auch in solchen Fällen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn der Fahrer mit einem bereits umgestürzten Baum kollidiert. Weitere Informationen zum Leistungsumfang einer Vollkaskoversicherung bietet die Allianz an.


Wann zahlt die Teilkasko?

Wer eine Teilkaskoversicherung sein Eigen nennt, kommt in den meisten Fällen auch noch gut weg. Die Versicherung zahlt bei Überschwemmungsschäden, wenn die Garage vollläuft. Zu den Sturmschäden zählen herabfallende Dachziegel, Äste, Blitzschlag und Hagelschäden. In solchen Fällen kommt die Teilkasko für den Schaden auf, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die nötigen Reparaturen werden beglichen und gegebenenfalls sogar der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt.

Es gibt jedoch noch einen Sonderfall: Wenn ein Autofahrer das Risiko auf sich nimmt, eine überschwemmte Straße zu befahren, wie das beispielsweise nie niedriger gelegenen Unterführungen oft der Fall ist, dann trägt er auch das Risiko, für den entstehenden Schaden allein aufkommen zu müssen. Fahrern von älteren Gebrauchten kann der Versicherungsschutz jedoch auch nicht immer helfen. Auch hier gilt der Zeitwert, und wenn an einem Fahrzeug, das nur noch 2.000 Euro wert ist, ein Schaden entsteht, der 4.000 Euro an Reparaturkosten verursachen würde, dann müssen die restlichen 2.000 Euro zusätzlich vom Fahrzeughalter aufgebracht werden.


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