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Sonntag, 13. Oktober 2024
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Tuning Sportauspuff, Endschalldämpfer, ESD, Edelstahl Komplettanlage
Sportauspuff, Endschalldämpfer und Gruppe N, A Erklärung
Du willst dir einen Sportauspuff an den Golf 4 bauen, weist aber nicht ob eine Komplettanlage oder nur nen Endschalldämpfer und schon garnicht von welcher Marke? Dann gibts hier die wichtigen Infos für dich:Eines voraus, die teuerste Variante stellt eine Komplettanlage aus Edelstahl dar, die du dir wahrscheinlich nicht leisten kannst, trotzdem macht diese den lautesten und besten Sound! Eine komplette Anlage besteht aus dem Katalysator, einem Mittelschalldämpfer und dem Endschalldämpfer, grundsätzlich beginnt sie direkt am Zylinder mit dem Fächerkrümmer, der die Abgase der verschiedenen Zylinder bündelt. Hat man eine Komplettanlage von Eisenmann an seinem BMW M6, dann klingt das so:
Wie gesagt kostet die aber viel Geld weswegen wir alle mit einem Endschalldämpfer anfangen, die gibt es selbst bei ATU zu kaufen und kosten dann weniger als 200 Euro, ob da aber der Sound rauskommt den du willst? Nun eines muss ich auch noch sagen, Sound kommt mit Hubraum. Also ein 1.4 liter wird NIE so klingen wie ein V6 mit 2.8 liter, selbst nicht mit einer Komplettanlage. Dennoch kannst du etwas mehr rausholen als original. Dir stehen dazu verschiedene Marken zu verfügung von billig bis teuer. Mein Favourit sind leider auch die teuersten: Eisenmann. Dieser richtig aggresive Sound ergibt sich auch bei 2.0 Motoren und höher. Hier eine Markenübersicht:
Bosi
Bosima
Basstuck
Remus
Sebring
Eisenmann
Das sind jetzt mal die bekanntesten, bzw. die ich kenne ;) Die könnt ihr alle im Sportauspuff Shop kaufen. Ich habe sie von oben nach unten von billig nach teuer geordnet wobei sich das Mittelfeld recht wenig schenkt.
Ein Eisenmann kostet für meinen 2.3 V5 ca. 480 Euro, ein Basstuck um die 350, ein Sebring ca. 410 und Bosima um die 220. Damit hast du mal in etwa ein Preisgefühl.
Um richtig Sound rauszuholen brauchst du neben einem Endschalldämpfer noch einen Sport Mittelschalldämpfer und am besten beides aus Edelstahl. Man kann sich auch noch Sport Katalysoren kaufen, aber das geht dann richtig ins Geld, Sport Fächerkrümmer bekommt man nur selten vom TÜV eingetragen. Ach ja wichtig ist auch hier, dass dem Auspuff mindestens ein Teilegutachten, besser aber eine ABE beiliegt, mit der du garnicht erst zum TÜV musst.
Bei den Anlagen gibt es dann noch die Unterscheidung in Gruppe-A und Gruppe-N, wobei noch weitere Gruppen existieren. Für dich zählt, du musst eine Gruppe-N Anlage bzw. Auspuff kaufen, bzw. sofern eine ABE für dein Auto beiligt ist eigentlich egal.
Zur weiteren Beschreibung habe ich auf http://www.pagenstecher.de/Technik-Talk/Technik---Antrieb/t114154p1/Was-bedeutet-Gruppe-N-.html einen interessanten Atrikel gefunden, der besagt, dass diese EInteilung aus dem Ralleysport kommt (ohne Gewähr):
"..also die Einteilung in Gruppen kommt aus dem Rallysport. Hier habe ich mal für dich die ganzen Rallyklassen:
Gruppe A:
Klasse bis 1400 ccm
Klasse über 1400 ccm bis 1600 ccm
Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse über 2000 ccm
Relativ freizügige Technisches Reglement das verlangt, dass von einem potenziellen Rallye-Auto zuvor 2500 Basismodelle innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten gebaut werden. Die Gruppe A löste 1987 die so genannten "Rallye-Monster" der Gruppe B ab und führte zu so interessanten Straßenautos wie dem Lancia Delta integrale, dem Mitsubishi Lancer Evo I bis VII (aktueller Stand) oder auch Ford Sierra- und Escort RS-Cosworth.
Gruppe N:
Klasse bis 1400 ccm
Klasse über 1400 ccm bis 1600 ccm
Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse über 2000 ccm
Technische Reglement für seriennahe Fahrzeuge. Auch hier wird der Bau von 2500 Basismodellen innerhalb 12 Monaten vorgeschrieben. Großserien-Tourenwagen mit mindestens 4 Sitzplätzen. Grundsätzlich gilt: Jede Änderung am Fahrzeug, die nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Grosserien-Tourenwagen sind auch solche, welche aus vergangenen Grosserien stammen, jedoch nicht mehr oder noch nicht homologiert sind. Die Auto Community mit vielen Gesichtern.
Erlaubt sind ausschließlich Teile oder Veränderungen, die das Fahrverhalten, die Fahrleistung, die Motorleistung und die Kraftübertragung des Fahrzeuges nicht beeinflussen. Insbesondere dürfen Getriebe- und Achsübersetzungen nicht verändert werden. Erlaubt sind jedoch Überrollbügel, Schalensitze, Sportlenkrad, Sportfahrwerke mit ABE (aber nicht höhenverstellbar). Differenzialsperren sind erlaubt, falls ab Werk ohne Aufpreis erhältlich. Spurverbreiterungen(Bausatz) sind verboten. Ausnahme ab Werk oder mit ABE.
Gruppe H: Klasse bis 600 ccm
Klasse über 600 ccm bis 1300 ccm
Klasse über 1300 ccm bis 1600 ccm
Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse über 2000 ccm
Weitgehende Änderungen am Fahrzeug erlaubt. In der Gruppe H sind Personenkraftwagen zugelassen, die homologiert waren und deren FISA/FIA-Homologation abgelaufen ist. Des weiteren sind Personenkraftwagen startberechtigt, die vor dem 01.01.1993 gebaut wurden. Es sind nur Fahrzeuge startberechtigt, welche in einer Stückzahl von min. 200 identischen Fahrzeugen in 12 aufeineanderfolgenden Monaten hergestellt wurden und über ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder EBE verfügen. Bei Verwendung von Fahrzeugen mit 07er-Kennzeichen (rote Youngtimerzulassung) müssen bei Rallyes alle Fahrzeugänderungen, welche die StVZO eintragungspflichtig sind, im Fahrzeugbrief eingetragen sein.
Der Motorblock muss beibehalten werden, der Hubraum ist freigestellt und darf durch Änderung des ursprünglichen Hubs und/oder der ursprünglichen Bohrung geändert werden. Es bestehen Fahrzeugmindestgewichte die eingehalten werden müssen z.B. 1600 - bis 2000ccm Hubraum - 805Kg. Vierradantrieb ist zulässig, wenn er beim ursprünglichen Modell vorhanden war. Die Radaufhängung ist freigestellt, jedoch muss der ursprüngliche Typ (z.B. Verbundlenkerachse, Starrachse, PcPherson usw.) beibehalten werden. Die Reifen und Räder sind freigestellt, Distanzscheiben sind zulässig. Die max. Reifenbreite wird nach dem Hubraum ermittelt z.B. 1600 bis 2000ccm - 12 Zoll. Die serienmäßige Karosserie darf erleichtert oder verstärkt werden.
Gruppe F:
Klasse bis 600 ccm
Klasse über 600 ccm bis 1300 ccm
Klasse über 1300 ccm bis 1600 ccm
Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse über 2000 ccm
Weitgehende Änderungen am Fahrzeug erlaubt. In der Gruppe F sind Personenkraftwagen zugelassen, welche in einer Stückzahl von min. 200 identischen Fahrzeugen in 12 aufeinanderfolgenden Monaten hergestellt wurden und über ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder EBE verfügen. Im Fahrzeugbrief muss der Tag der Erstzulassung eingetragen sein.
Der Motorblock muss beibehalten werden, der Hubraum ist freigestellt und darf durch Änderung des ursprünglichen Hubs und/oder der ursprünglichen Bohrung geändert werden.
Gruppe G
LG 1 Klasse Leistungsgewicht kleiner 9
LG 2 Klasse Leistungsgewicht ab 9 kleiner 11
LG 3 Klasse Leistungsgewicht ab 11 kleiner 13
LG 4 Klasse Leistungsgewicht ab 13 kleiner 15
LG 5 Klasse Leistungsgewicht ab 15 kleiner 18
LG 6 Klasse Leistungsgewicht ab 18 kleiner 21
LG 7 Klasse Leistungsgewicht ab 21
Die Fahrzeuge müssen, außer wenn es für einzelne Bauteile im Reglement anders bestimmt wird, in serienmäßigen Zustand sein, d.h. wie sie vom Herstellerwerk in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis geliefert werden. Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Werk für die EU-Länder geliefert werden können, gelten als serienmäßig im Sinne des Gruppe G-Reglements. Als nicht serienmäßig gelten Teile, die nur über Sportabteilungen der Herstellerwerke, Tuningfirmen usw. geliefert werden. Weitere Informationen zur Gruppe G und G-Datenblatt"